Teilnahmebedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Seminare, Fortbildungen, Schulungen und Vorträge (nachfol­gend: Weiterbildungsveranstaltungen) mit Notfallpädagogik ohne Grenzen e.V. (nachfolgend: Veranstalter) ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Sie gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) gleichermaßen, es sei denn, in der jeweiligen Bestimmung wird eine Differenzierung vorgenommen.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers* bzw. Teilnehmers* (nachfolgend: Teilnehmer) sind nur dann verbindlich, wenn der Veranstalter sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

1.3 Die nachfolgenden Bestimmungen gel­ten auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers seine Leistung vorbehaltlos erbringt.

2. Anmeldung und Teilnehmervertrag

2.1 Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

2.2 Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, Email (akademie@nfp-og.org) oder über die Website des Veranstalters erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es besteht jedoch für den Teilnehmer kein Anspruch auf Abschluss des Vertrags über die Weiterbildungsveranstaltung.

2.3 Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung über die Buchung der Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung. Mit dieser Bestätigung der Anmeldung kommt das Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer zustande.

2.4 Durch die Anmeldung erklären sich der Teilnehmer einverstanden, die jeweilige Weiterbildungsgebühr nach Eingang der Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen.

3. Weiterbildungsgebühren

3.1 Die Weiterbildungsgebühren verstehen sich immer ohne Übernachtung und Verpflegung. Die Verpflegung während der Seminare stellt ein kostenfreies Angebot von Seiten des Veranstalters dar. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

3.2 Kann der Teilnehmer aufgrund von Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen, an Seminarzeiten ganz oder teilweise nicht teilnehmen, erfolgt für diese Zeiten keine Erstattung der Weiterbildungsgebühr.

4. Absage von Weiterbildungsveranstaltungen und Ausschluss von Teilnehmern

4.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Weiterbildungsveranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • Ein Dozent kurzfristig ausfällt (z.B. bei Krankheit, Unfall etc.),
  • Die Mindestteilnehmerzahl der Weiterbildungsveranstaltungen nicht erreicht wird,
  • Die Weiterbildungsveranstaltungen aufgrund einer behördlichen Anordnung untersagt wird,
  • Die Weiterbildungsveranstaltungen aufgrund höherer Gewalt, einer Epidemie oder Pandemie abgesagt werden muss.

4.2 Der Veranstalter wird die Teilnehmern unverzüglich über die Absage der Weiterbildungsveranstaltungen in Textform informieren . Sollte aufgrund der Kurzfristigkeit eine Absage in Textform nicht rechtzeitig sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich und fernmündlich erfolgen.

4.3 Bei einer Absage der Weiterbildungsveranstaltung aus wichtigem Grund wird der Veranstalter den Teilnehmer nach vorheriger Rücksprache auf einen anderen Termin der Weiterbildungsveranstaltung umbuchen. Ist eine Umbuchung nicht möglich, werden bereits bezahlte Weiterbildungsveranstaltungsgebühren unverzüglich an den Teilnehmer zurückerstattet.

4.4 Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Teilnehmer von Weiterbildungsveranstaltungen ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlässt.

5. Rücktritt

5.1 Der Teilnehmer kann bis 2 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform erklärt werden.

5.2 Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor Kursbeginn, so erhebt der Veranstalter ein Stornoentgelt in Höhe von 30% der Weiterbildungsgebühr.

5.3 Ist der Teilnehmer von der Weiterbildungsveranstaltung nicht zurückgetreten und nimmt nicht an der Weiterbildungsveranstaltung teil, hat der Veranstalter Anspruch auf die vollständige Weiterbildungsgebühr.

5.4 Dem Teilnehmer bleibt das Recht vorbehalten, dem Veranstalter nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden als das Stornoentgelt entstanden ist.

5.5 Das Recht des Teilnehmers jederzeit eine Ersatzteilnehmer zu benennen, bleibt unberührt.

6. Ausbildungsunterlagen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Ausbildungsunterlagen, die der Teilnehmer erhält, urheberrechtlich geschützt sind und nur zu eigenen persönlichen Zwecken genutzt werden dürfen. Die Vervielfältigung und die Nutzung zu gewerblichen Zwecken sind untersagt, ebenso wie die Erstellung von Bild- und Tonaufnahmen der Weiterbildungsveranstaltungen. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und ggf. darüber hinaus zivilrechtlich verfolgt.

7. Zertifizierung

7.1 Die Teilnahme an einzelnen Weiterbildungsveranstaltungen (Weiterbildungsmodulen) wird durch ein Teilnahmezertifikat des Veranstalters bescheinigt. Nach Absolvierung der insgesamt 12 Module erhalten die Teilnehmer bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung (siehe 7.3) ein Hochschulzertifikat im Sinne von §31 LHG BW.

7.2 Voraussetzung für den Erhalt eines Hochschulzertifikates (Ausstellende Stellen: NFPoG, Freie Hochschule Stuttgart, DeGPT) sind:

      a) Das Einreichen eines Kurzlebenslaufs beim Veranstalter (NFPoG)

      b) Vollständige Teilnahme an allen Modulen inkl. Supervisions- und Zertifizierungs­modul.

      c) Erfolgreiches Ablegen der Abschlussprüfung

      d) Zahlung einer einmaligen Verwaltungsgebühr in Höhe von 250€ für die Zertifizierung.

8. Haftung

8.1 Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen des Veranstalters erfolgen auf eigene Gefahr.

8.2 Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaß­stabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzungen) nur

      a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

      b) für Schäden aus der Verletzung von Kardinalspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmä­ßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters jedoch auf den Ersatz des vorhersehba­ren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.3    Die sich aus Ziff. 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Veranstalter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Veranstalter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsge­setzes bleiben unberührt.

9. Datenschutzklausel

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Weiterbildungsveranstaltung und Zusendung von Informationen durch den Veranstalter per EDV gespeichert und elektronisch verarbeitet werden. Der Veranstalter verpflichtet sich diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben, außer der Teilnehmer hat seine Zustimmung anlassbezogen ausdrücklich erteilt.

10. Textformerfordernis und Schlussbestimmungen

10.1 Diese Teilnahmebedingungen treten am 01.01.2023 in Kraft und ersetzen alle früheren Teilnahmebedingungen des Veranstalters.

10.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort.

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

10.4 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.


* Vorliegend wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet. Die Teilnahmebedingungen gelten für Teilnehmende jeden Geschlechts.

 

Gültig ab 11.01.2023

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